Fahrschule Losacker - Motorradführerschein

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Führerscheinklasse A + Erweiterungen

Der Motorradführerschein

Beinhaltet die Klassen A1, A2

Mindestalter: Das Mindestalter für einen Führerschein der Klasse A beträgt bei Direkteinstieg 24 Jahre. Besitzt der Führerscheinanwärter allerdings bereits einen Führ‌erschein der Klasse A2, verringert sich das Mindestalter auf 20 Jahre.

Theorie: 12 Doppelstunden á 90 min. 6 Doppelstunden wenn du schon eine andere Fahrerlaubnis hast.

Praxis: 20 - 30 Fahrstunden

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50ccm Hubraum bei Fremzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.

Beinhaltet die Klassen AM, A1

Mindestalter: 18 Jahre

Theorie: Keine

Praxis: 10 - 15 Fahrstunden

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW (48PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Beinhaltet die Klasse AM

Mindestalter: 16 Jahre

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW (15PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.

Klasse AM nun mit 15 Jahren
(Im Ausland ab dem 16 Lebensjahr gültig !)

Mindestalter: 15 Jahre

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50ccm Hubraum bei Fremzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Seit Kurzem gibt es die neue Fahrerschulung für die Klasse B, mit der Schlüsselzahl 196.
Damit dürfen auch Krafträder mit maximal 15 PS und einem Hubraum von maximal 125ccm gefahren werden. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Fahrerschulung. Diese umfasst insgesamt 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten. 4 Doppelstunden davon sind Theorie, die letztlich dem klassenspezifischen Zusatzstoff der Klasse A entspricht. Der Bewerber muss also die 4 speziellen theoretischen Motorradunterrichte absolvieren.

Die restlichen 5 Doppelstunden sind für die Praxis vorgesehen. Hierbei orientiert sich der Inhalt an der regulären Ausbildung der Klasse A1. Es werden also Grundfahraufgaben durchgeführt und auch Fahrten im normalen Straßenverkehr.

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